SEC-Klarstellung für Bitcoin-Miner
Die US Securities and Exchange Commission (SEC) hat klargestellt, dass Bitcoin (BTC) und Dogecoin-Mining auf Proof-of-Work (PoW)-Netzwerken nicht als Wertpapierhandel nach US-Recht gelten. Diese Klarheit befreit Miner und die Blockchain-Community von der Notwendigkeit, sich bei diesen Operationen an die Wertpapierregulierungen zu halten.
Regelungen für Mining-Aktivitäten
Die Division of Corporation Finance der SEC erklärte, dass "Mining-Aktivitäten" nicht den "Angebot und Verkauf von Wertpapieren" nach den relevanten Abschnitten des Securities Act von 1933 und des Securities Exchange Act von 1934 betreffen. Folglich müssen Miner und Mining-Pools ihre Transaktionen weder bei der SEC registrieren noch Ausnahmen nach diesen Gesetzen beantragen. Diese Entscheidung ist insbesondere für Miner von Bedeutung, die in Rechenleistung und Energie investieren, da sie so ohne regulatorische Unsicherheiten weiterarbeiten können.
Einfluss auf PoW-Netzwerke
Auch wenn die SEC keine spezifischen Blockchains nannte, betrifft diese Bestimmung große PoW-Netzwerke wie Bitcoin und Dogecoin. Die Commodity Futures Trading Commission (CFTC) hatte diese Kryptowährungen zuvor als Commodities klassifiziert, was ihren regulatorischen Status untermauert. Dieser Schritt stimmt mit dem Bestreben der Trump-Administration überein, die USA als führend im Blockchain-Bereich zu positionieren, indem industrie-freundliche Regelungen gefördert und das Vertrauen von Investoren und Minern gestärkt werden.